Geldauflagen und Bußgelder
Zuweisungen von Geldauflagen oder Bußgeldern ist für den Deutschen Kinderschutzbund - Ortsverband Bad Pyrmont e.V. ein wichtiger Bestandteil zur Sicherung unserer Hilfs- und Beratungsangebote sowie zur Förderung unserer Kinder- und Jugendprojekte.
Als Strafrichter und Staatsanwalt können Sie durch Ihre Zuweisung dazu beitragen, hilfesuchenden Familien, benachteiligten Kindern sowie bedürftigen Jugendlichen, Chancen auf eine bessere Zukunft zu ermöglichen.
Die eingehenden Gelder kommen, entsprechend unserer Satzung, dort zum Einsatz, wo sie am dringendsten benötigt werden. Auf ausdrücklichen Wunsch setzen wir das zugewiesene Geld aber auch zweckgebunden für ein bestimmtes Projekt ein.
Unser Spendenkonto:
Stadtsparkasse Bad Pyrmont
Der Kinderschutzbund, Ortsverband Bad Pyrmont e.V.
IBAN DE31 2545 1345 0000 0020 30
BIC NOLADE21PMT
Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung!
Informationen für Zahlungspflichtige
Wir danken Ihnen jetzt schon für die fristgerechte Zahlung Ihrer Geldauflage. Sie kommt Kindern zugute, die unseren Schutz verdienen.
Ihre Zahlung wird von uns bestätigt und dem Gericht mitgeteilt.
Geben Sie bei der Zahlung bitte das Aktenzeichen an, um eine Zuordnung zu Ihnen zu erleichtern. Nur dann sind wir in der Lage, Ihre Zahlung dem Gericht zu bestätigen.
Der Deutsche Kinderschutzbund - Ortverband Bad Pyrmont e.V. darf Ihnen für Ihre Zahlung dieser Art keine Spendenbescheinigung ausstellen.
Für Ratenzahlungen oder einen Aufschub der Zahlung wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Gericht.
Auch wenn Ihre Überweisung nicht freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen hierfür.
Kontakt:
Deutscher Kinderschutzbund Bad Pyrmont e.V.
Bismarckstraße 16a | 31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 - 60 95 05
E-Mail: info@kinderschutzbund-badpyrmont.de
Gerne können Sie auch unser Online-Kontaktformular verwenden.