Begleiteter Umgang

Kinder brauchen beide Eltern!

Der Begleitete Umgang ist ein Hilfeangebot für Kinder, die nach Trennung oder Scheidung der Eltern eine tragfähige Beziehung zu beiden Elternteilen erhalten oder aufbauen wollen.

Immer mehr Kinder und Jugendliche erleben die Trennung und Scheidung ihrer Eltern. Häufig ist die veränderte Lebenssituation für Kinder und Eltern sehr belastend: Etwa für das Sorgerecht und den Umgang fehlt oft eine einvernehmliche Lösung. Häufig bedeutet dies für die Kinder eine Einschränkung – oder sogar den Abbruch – des Kontaktes zu einem Elternteil. Dies kann die weitere seelische Entwicklung des Kindes beeinträchtigen.

In sogenannten hochstrittigen Trennungsfamilien kommt es zudem oft zu einer besonders schwierigen Beziehungsdynamik. Unser Anliegen ist ein möglichst unbeschwerter Umgang miteinander unter spannungsarmen Bedingungen auf neutralem Boden, wo der weitere Umgang geregelt werden kann. Die Umgangsbegleitung bietet einen geschützten Rahmen für Eltern-Kind-Kontakte, die sonst nicht zustande kommen würden.

Ziel des Begleiteten Umgangs ist es stets, das Interesse und die Bedürfnisse des Kindes sowie sein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen zu stärken.

Begleiteter Umgang kommt zustande nach Absprache mit dem zuständigen Jugendamt oder durch familiengerichtliche Vereinbarung bzw. Anordnung. Die rechtliche Grundlage für den Begleiteten Umgang ist in §1684 Abs. 4, Sätze 3 und 4 BGB sowie in §1685 BGB festgelegt. Qualifizierte Mitarbeiter*innen begleiten die Umgänge und beraten die Erwachsenen dabei, ihre Kontakte zu gestalten.

 

Begleiteter Umgang ist sinnvoll,

  • wenn nach längerer Kontaktpause der Kontakt zwischen Eltern(teil) und Kind wieder aufgebaut werden soll.
  • wenn Kind und Elternteil bisher noch keinen Kontakt hatten und sich gegenseitig kennenlernen möchten.
  • wenn die Kontakte zwischen Kind und Elternteil während eines laufenden Mediations- oder Gerichtsverfahrens oder einer familientherapeutischen Beratung aufrechterhalten werden sollen.
  • wenn wegen Sucht- oder psychiatrischer Erkrankung des umgangsberechtigten Elternteils, Kontakte zum Kind nur in Begleitung möglich sind.
  • wenn das Kind bei möglicher Entführungsgefahr beschützt werden soll.
  • wenn vor dem Hintergrund von häuslicher Gewalt der Schutz des Kindes während der Umgangskontakte gewährleistet werden soll.
  • wenn Kontakte aufgrund eines massiven Elternkonflikts nur durch unabhängige Begleitung ermöglicht werden können.
  • wenn Kontakte nur in geschütztem und sicheren Rahmen möglich sind, weil der Verdacht von sexueller Gewalt gegen das Kind besteht.

 

Wo findet der Begleitete Umgang statt?

Wir stellen für den Begleiteten Umgang die Räume des Kinderschutzbundes Bad Pyrmont zur Verfügung.
Hierfür kann unser Spielzimmern, unser Beratungs- oder Kreativraum und unser Außengelände mit Sandkasten, Klettergerüst sowie Spielgeräten genutzt werden.
Nach Absprache sind auch gemeinsame Ausflüge in der näheren Umgebung des Kinderschutzbunds möglich. Spielsachen und Bücher für jede Altersstufe sind ausreichend vorhanden.

Während der strengeren Auflagen in der Corona-Pandemie sind die Spielmaterialen von den Familien jeweils eigenständig mitzubringen.

 


 

Kontakt:

Der Kinderschutzbund Bad Pyrmont e.V.                                                                                           
Bismarckstraße 16a | 31812 Bad Pyrmont

Telefon: 05281 - 60 95 05

E-Mail: beratung@kinderschutzbund-badpyrmont.de

Gerne können Sie auch unser Online-Kontaktformular verwenden.

 

 


 

Hinweise für Eltern zum Umgangsrecht

Liebe Mütter und Väter,  

den Kinderschutzbund erreichen in den letzten Tagen zahlreiche Anfragen dazu, wie der Umgang bei getrenntlebenden Eltern mit ihren Kindern trotz Ausgangs- und Kontakteinschränkungen während der Corona-Krise aufrecht erhalten werden kann bzw. muss.

Die Familienkonstellationen in Trennungs- und Scheidungssituationen sind sehr individuell und daher können wir hier keine passgenaue Lösung für alle Familien anbieten.

Aber hier einige Hinweise für Sie, die wir in Anlehnung an die Ausführungen des Bundesjustizministeriums zum Thema formuliert haben:

Grundsätzlich besteht das Umgangsrecht fort und kann nicht aufgrund der derzeitigen Krise ausgesetzt werden. Die Beschränkungen erlauben den Kontakt zu den engsten Familienmitgliedern. Dennoch steht das Kindeswohl im Vordergrund und muss bei allen Überlegungen berücksichtigt werden.

Können die getroffenen Umgangsregelungen nicht eingehalten werden, müssen alternative Möglichkeiten gefunden werden. Das sollte im besten Fall friedlich und mit Verständigung auf gemeinsame Lösungen erfolgen, auch wenn es schwerfällt. Sollten gemeinsame Lösungen nicht gefunden werden, können Jugendämter oder Familienberatungsstellen vermittelnd eingeschaltet werden. Diese bieten zwar zurzeit zumeist keine persönlichen Gespräche an, nutzen aber die vielfältigen anderen Kommunikationsmöglichkeiten zur Unterstützung und Beratung von Familien.

Eine Verweigerung des Umgangs ist ausnahmsweise nur dann in Ordnung, wenn ein Kind oder ein Elternteil oder sonstige Personen aus dem Umfeld mit dem Virus infiziert sind. In diesen Fällen ist der Kontakt für 2 Wochen untersagt.

Das Coronavirus-Argument sollte aber nicht als Vorwand zur Verhinderung des Umgangs verwendet werden. Auch hier sollten die Interessen und Bedürfnisse der Kinder, also das Kindeswohl, trotz vorhandener Elternkonflikte im Vordergrund stehen.

 


Liebe Eltern,

ermöglichen Sie Ihren Kindern den Kontakt zu beiden Elternteilen auch in diesen außergewöhnlichen Zeiten, auch wenn es für alle Beteiligten eine große Herausforderung bedeutet! Werden Sie kreativ und nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten wie z. B. telefonieren, skypen, Karten und Briefe schreiben, die Nutzung von Whatsapp und anderen Messengerdiensten oder einen gemeinsamen Spaziergang unternehmen.  Halten Sie dabei bitte die Hygiene- und Abstandsregeln ein. Beziehen Sie in die Suche nach Lösungen auch Ihre Kinder je nach Alters- und Entwicklungsstand ein! Kinder haben oft wunderbare eigene Ideen!

 

Ein ausführliches FAQ hat das Bundesjustizministerium auf seinen Seiten zusammengestellt:

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/SorgeUmgangsrecht/Corona_Umgangsrecht_node.html

(Auszug Bundesverband)

 

Wir sind sicher, dass diese Krise auch zu neuen Ideen und Möglichkeiten führen wird. Bleiben Sie und Ihre Kinder gesund!